Fußgängergefährdung gehört beseitigt – Pflasterfläche entlang des Kirchenplatzes ist keine Fahrbahn

Geraume Zeit schon fordert die BG, dass die vor allem für Fußgänger gefährliche Verengung zurück gebaut, oder anderweitig Platz für den Pkw-Begegnungsverkehr geschaffen wird.

Von der Stadt wird es so dargestellt, als ob der „Gehweg“ entlang des Stadtplatzes kein Gehweg sein, weil es
sich um eine sogenannte „Homburger Kante“ handle, die von Fahrzeugen befahren werden
darf.

Das ist so nicht richtig!!
Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Homburger Kante. Eine so genannte Homburger Kante ist die bautechnische Bezeichnung für eine Pflastereinfassung, die als Entwässerung dient. Der Begriff hat keinerlei Bezug zum Verkehrsrecht und keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung.

Tatsächlich dürfen Fahrzeuge nur im Ausnahmefall (z.B. Mofas, Radfahrer, Kinder mit Fahrzeugen) Gehwege benutzen. Ansonsten gilt: „FAHRZEUGE müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen gehören nicht dazu.“

Der von der Stadt als befahrbarer Seitenstreifen bezeichnete Bereich ist deutlich als „straßenbegleitender
Gehweg“ erkennbar. Er ist mit andersfarbigem Pflaster von der Straßenfläche abgetrennt. Die Höhe des Bordsteins oder der Kante ist dabei unerheblich.

Aus Gründen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss verhindert werden, dass der Fahrzeugverkehr den angelegten Gehweg befährt. Dazu sind entweder der Rückbau am Kirchplatz (hoher Finanzbedarf!!) oder sonstige Maßnahmen zum Schutz von Fußgänger erforderlich.
Abhilfe – ohne Rückbau – kann aktuell nur ein absolutes Halteverbot entlang des Stadtplatzes zwischen Hörhammerhaus und Ottohaus zum Schutz der Fußgänger schaffen. Die Stadt als untere Verkehrsbehörde ist dringend gefordert, bevor der erste Fußgänger über den haufen gefahren oder verletzt wird.